ASSISTANCE

1. ALLGEMEINES :

Situation: Eine Autopanne ereignet sich direkt vor der Tankstelle. Der deutsche Autofahrer würde jetzt den Tankwart fragen, ob er ihm hilft. Der Franzose hingegen fragt, ob er seine Versicherung anrufen kann. Die Assistance kümmert sich dann um alles weitere.
Assistance heißt also RUNDUM – BETREUUNG! Versichert ist nicht nur das finanzielle Risiko, sondern der Schutz erstreckt sich auch auf Hilfeleistungen in allen möglichen Notfällen, also anders als beim Schutzbrief, nicht nur auf das Fahrzeug begrenzt.



2. LEISTUNGEN:
Assistance-Versicherungen werden in Deutschland meistens als „Zugabe" eines Autoschutzbriefes angeboten.
Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung ( AVSB 87 ). Dabei bezieht sich der Versicherungsschutz auf ein bestimmtes Auto, das im Versicherungsschein genannt ist, und auf die jeweiligen Fahrzeuginsassen. Die wichtigste Leistung: Fällt das Auto aus, oder sind die Insassen erkrankt oder verletzt, erstattet die Versicherung nachträglich die daraus entstehenden Mehrkosten. Die neuen AVSB 93 beinhalten zusätzliche Beistandsleistungen: Es wird nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernommen. Im Notfall müssen sich die Versicherten nicht selbst um alles kümmern, oder sämtliche Kosten vorlegen, sondern ein
Anruf in der Notrufzentrale genügt und die Reisenotfall-Versicherung regelt alles.
WICHTIG: Viele Versicherungen und Automobil-Clubs bieten diese neuen Beistandsleistungen zusätzlich an, obwohl sie nach den alten Verträgen auf Basis AVSB 87, nicht dazu verpflichtet sind.
Die neuen Leistungen nach ASVB 93 :
Neue Schutzbriefleistungen:
- Ersatz von Reisedokumenten incl. aller Gebühren;
- Ersatz von Zahlungsmitteln im Ausland. Gelingt es dem Reisenden nicht innerhalb eines Tages, Verbindung zu seiner Hausbank
aufzunehmen, wird ein Darlehen bis zu € 1.583,80 gewährt;
- Vermittlung ärztlicher Betreuung und Herstellen der Verbindung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt oder Krankenhaus;
- Arzneimittelversand, nach Absprache mit dem Hausarzt incl. der Kosten
- Hilfe im Todesfall, Kostenübernahme für Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland.
- Kostenerstattung bei Reiseabbruch, aus wichtigem Grund, incl. Fahrkosten bis zu € 2.500,00;
- Reiserückrufservice über Rundfunk bei Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen oder erheblicher Vermögenseinbuße des VN, z.B. Brand der Hauses;
- Hilfeleistung in besonderen Notfällen, die im Schutzbrief nicht besonders geregelt sind, incl. Kostenübernahme bis zu € 250,00

3. BESONDERHEITEN:
Das günstigste Assistance-Versicherungs-Paket bietet die Europ-Assistance mit einem JB von € 34,87. Der teuerste Anbieter ist Roland mit € 103,00 JB. Als neues Produkt am Markt bietet Motocard speziell für Motorradfahrer einen Motorrad-Schutzbrief mit Auslands-Reise Krankenvers. und Auslands-Fahrzeug-Rechtsschutzvers. zu einem JB von € 50,62 an.
Außergewöhnlich ist, dass bei vorübergehender Abmeldung des Krads im Winter, automatisch der Versicherungsschutz auf das Auto des VN´S übergeht. Damit entfällt das lästige Ummelden.

4. Versicherte Gefahren ( begrenzt auf Europ-Assistance )
Nach dem Anruf in der Notrufzentrale, aktiviert die E.-A. über Direktleitungen Notdienste, Krankenhäuser, Fluggesellschaften, Frachtunternehmen u.s.w. Sie nimmt wenn nötig, Verbindung auf zu Botschaften, Behörden, Kfz-Werkstätten, Pannenhilfsdiensten, Taxiunternehmen, Hotels, oder Anwälten.
Die Organisation erfolgt ausschließlich über E.-A. Der VN erbringt keinerlei finanzielle Vorleistung, denn die gesamte Organisation und Abwicklung erfolgt über Europ-Assistance.

5. Ausschlüsse:
Die Risikoausschlüsse sind minimal und auf vier wichtige Punkte begrenzt :
- ein unberechtigter Fahrer führt das Fahrzeug, oder ein berechtigter Fahrer fährt ohne Fahrerlaubnis
- Schäden, die durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügung von hoher Hand, Erdbeben, oder der Kernenergie verursacht wurden
- Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
- wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde

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