Betriebsschliessung
Allgemeines
Die Tarife gelten für die Versicherung normaler Wagnisse innerhalb Deutschland. Die Vertragsdauer beträgt max. 1 Jahr. Die Versicherung beginnt frühestens 14 Tage nach Antragseingang beim Versicherer ( 5, Abs. 2 AVB)
Anwendungsbereich
Versicherbare Betriebe:
Die Betriebsschliessungsversicherung kommt vorwiegend für Betrieb in Frage, die mit der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zu tun haben.
Nicht versicherbare Betriebe
-Tierzuchtbetriebe (z.B. Schweinemästereien sowie Betriebe, die mit lebenden Tieren handeln)
- Freibank-Fleischereien (auch Not- und Krankschlachtungsbetriebe)
- Geflügelhandlungen und -verarbeitungsbetriebe und Betriebe, die überwiegend mit Geflügel handeln - Wildhandlungen - Zoologische Handlungen
- Lebensmittelimporteure - Saisonbetriebe - Schulen - Internate - Kinderheime
- Krankenhäuser - Sanatorien
Die Betriebsschließung (BS) macht eine Trennung in der Einstufung nach Betriebsschließungsversicherung für Fleischerhandwerks-Betriebe (BSF) und die Allgemeine Betriebsschließungsversicherung (BSV). Als Fleischerhandwerksbetriebe gelten Fleischereien (Metzgereien), die einer Fleischerinnung angeschlossen sind mit einem Jahresumsatz bis zu 1,5 Mio Euro. Dies entspricht einem doppelten Wochenumsatz von 50 Euro. Sollte ein höherer Jahresumsatz gegeben sein, so ist die Allgemeine Betriebsschließungsversicherung abzuschließen.
Bei der BSF darf bezüglich der Festsetzung des Jahresumsatzes der Wareneinsatz nicht abgezogen werden. In der BSV können Schließungsschaden und Warenschaden nur gemeinsam versichert werden; Einzeldeckungen sind nicht möglich.
Der Antragsteller kann wählen zwischen der ermittelten Tagesentschädigung (Wochenumsatz : Arbeitstage je Woche) oder der höchstzulässigen Tagesentschädigung (= 110% der Tagesentschädigung). Der Beitrag für den Schließungsschaden der BSV (nicht für Eisdielen!) errechnet sich wie folgt:
Je € 50,00 Tagesentschädigung x Beitrag lt. Wochenumsatzstaffel gemäß Risikogruppe
Beispiel:
Beantragte Tagesentschädigung € 7260,34 Wochenumsatz € 39,369,47
Beitragsberechnung:
Tagesentschädigung € 7.260,34 = 142 X 17,10 (Risikogruppe III) =
€ 1.241,52 zzgl. Vers.-St.
Der Beitrag für den Schließungsschaden von Eisdielen beträgt einheitlich 30 % und ist aus der beantragten Tagesentschädigung zu rechnen. Für den Warenschaden ist in der Allgem. Betriebsschließungsversicherung (BSV) zu unterscheiden zwischen gefährdeten und wenig gefährdeten Waren (nicht bei Eisdielen). Für die gefährdeten Waren ist der Beitrag nach der entsprechenden Summenstaffel unter Berücksichtigung der Risikogruppe zu berechnen; für die wenig gefährdeten Waren wird ein pauschaler Beitragssatz von 1,4 % berechnet. Wenig gefährdete Waren sind Voll- und Sauerkonserven, Spirituosen, Weine, Hartkäse, Gewürze, Tabak, Verpackungsmaterial einschl. Dosen und Kunstdärme. Vollkonserven sind Konserven, die mit 100-119 oC sterilisiert worden sind. Sauerkonserven sind Konserven mit einem pH-Wert von 0-5 einschl. Bei Eisdielen gibt es die Unterscheidung zwischen gefährdeten und
wenig gefährdeten Waren nicht. Hier wird für alle Warenvorräte ein pauschaler Beitragssatz von 7 %o gerechnet.
Bei Teilbereichsdeckung (versichert wird z.B. nur die Fleischwarenabteilung eines Supermarktes) ist ein Risikozuschlag von 10 % zu berechnen.
Leistungsumfang
Die BSV ersetzt bei amtlich angeordneter Betriebsschließung x der entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten
x insbesondere die Kosten, die durch - Betriebsschließung, - Desinfektionsmaßnahmen - Beschlagnahme von Waren
- Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen - Tätigkeitsverbote für den Betriebsinhaber oder für das Personal entstehen
x dem Warenschaden