Ehegattenarbeitsvertrag
Allgemeiner Überblick
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse sind für kleinere Betriebe typisch und
in mittleren Betrieben bei Vertrauensstellungen (z.B. in der
Buchhaltung) häufig anzutreffen.
Die Vertragsbeziehungen zwischen den Ehegatten müssen zweifelsfrei
geregelt und die Besonderheiten eines solchen Arbeitsvertrages
beachtet werden.
Folgt ein solches Ehegatten-Arbeitsverhältnis den typischen Rechten und
Pflichten eines Arbeitsvertrages, dann bedeutet dies unter anderem eine
klare Regelung des Tätigkeitsumfangs, der Arbeitszeit, der Vergütung und
einer eventuellen Unterwerfung unter Tarifverträge. Die Möglichkeiten
zu abweichender Regelung sollte man nutzen. So empfiehlt sich z.B.
bei der Gestaltung von Kündigungsfristen eine Regelung, die in Harmonie
mit der ehelichen Lebensgemeinschaft steht.
Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es keine Schwierigkeiten,
da eine Gleichheit mit anderen Mitarbeitern nicht gegeben ist.
Bedeutsam ist die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen
Ehegatten; sie ist gegeben, wenn das Arbeitsverhältnis ernsthaft gewollt
ist und auch tatsächlich durchgeführt wird.
Schon deswegen ist die Schriftform gefordert sowie die Beachtung gleich-
artiger Regelungen im Verhältnis zu anderen Mitarbeitern.