Elektronik

1. ALLGEMEINES :

Die Zeit der elektrischen Schreibmaschine im Büro ist endgültig vorbei. Man ist heute mit allen modernen Kommunikationsmitteln ausgerüstet, wie mit einer ISDN-Telefonanlage, Telefax, und Computern. Mit der Elektronikversicherung kann man sich vor finanziellen Verlusten schützen. Nach repräsentativen Umfragen werden nur 5 % aller EDV-Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm verursacht. Viel häufiger streikt der Computer infolge von Überspannung, Blitzeinwirkung, falscher Handhabung, Fahrlässigkeit, oder Beschädigung durch den Mensch. Dagegen bietet die EDV-Vers. eine Allgefahrendeckung gegen einen Beitrag von 5 - 10 Promille der Versicherungssumme.
Es gibt die Möglichkeit eine pauschale Versicherungssumme abzusichern, was eine jährliche Änderung erspart, oder jedes Gerät nach Gruppen einzeln aufzuführen.



2. VERSICHERTE GEFAHREN :

Versichert sind Schäden durch : Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, höhere Gewalt, Entwendung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.



3. AUSSCHLÜSSE :

Vorsatz des Versicherungsnehmers, Abnutzung, Erdbeben, Krieg, Kernenergie, Wasser- oder Säuredämpfe des eigenen Betriebes.



4. VERSICHERTE SACHEN / VERSICHERUNGSSUMME :

Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten Sachen sobald und solange sie betriebsbereit sind. Bei der pauschalen Absicherung addiert man die Anschaffungspreise aller technischen und elektronischen Anlagen und Systeme des kaufmännischen Bereichs ( z.B. EDV-Anlagen, Telefonanlagen, Telefax Telexgeräte, Bildschirmgeräte, Kopiergeräte, sonstige Büromaschinen, Notruf-und Alarmanlagen, Zeiterfassungs - und Uhrensysteme, und elektronische Kassen und Waagen.) Die Summe entspricht der Versicherungssume. Die andere Möglichkeit ist die Absicherung nach Objektgruppen. Diese können sein: Datentechnik, Kommunikationstechnik, sonstige Bürotechnik, Datenträger und Daten, und bewegliche Datentechnik (z. B. geodätische Vermessungsgeräte ). Es ist auch möglich, gemietete oder geleaste Sachen mitzuversichern. Den Listenpreisen sind Fracht, Montage und Kosten der Anschlusskabel und Innenleitungsnetze hinzuzufügen.

5. VORSORGE :

Der Versicherer bietet eine Investitionsvorsorge bis zu 30 % der Versicherungssumme an, wenn der VN innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Versicherungsjahres die Änderungen und damit die neue Versicherungssumme meldet. Der VN muss für das abgelaufene Jahr dann den Beitrag nachzahlen.



6. VERSICHERUNGSORT :

Die Versicherung gilt in der Betriebsstätte des VN und wenn die versicherten Sachen innerhalb des Betriebes versetzt, transportiert und beweglich eingesetzt werden. Außerdem ist es möglich die Deckung für beweglich eingesetzte Sachen
außerhalb der Betriebsräume auf Europa zu erweitern. Allerdings erhöht sich dann die Selbstbeteiligung, die normalerweise ein festgesetzter Betrag ist ( z.B. € 100 oder € 250 ) auf 25 % der vereinbarten Versicherungssumme.



7. ANGLEICHUNG DER PRÄMIEN UND VERSICHERUNGSSUMMEN :

Prämien und Versicherungssummen werden im Versicherungsschein nach demStand der Löhne und Preise der Investitionsgüter-Industrie vom Januar/März 1971 angegeben. Für die Angleichung der Prämien wird zu 30 % die Preisentwicklung und zu 70 % die Lohnentwicklung berücksichtigt.

Berechnung:

P = Po x Prämienfaktor
E L
Prämienfaktor = 0.3 x --- + 0.7 x ---
Eo Lo



S = So x Summenfaktor
E
Summenfaktor = ---
Eo

Po = im Verssicherungsschein genannte Prämie Stand 1/3 1971
So = im " " Versicherungssumme Stand 3/71
E = letzter im Ermittlungsjahr veröffentlichter Index der Preise
gewerblicher Produkte
Eo = Stand 3/71
L = letzter im Ermittlungsjahr veröffentlichter Index der
durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeiter
Lo = Stand 1/71



7. SPEZIELLE COMPUTERVERSICHERUNGEN :

Datenträgerversicherung

Gehen Firmendaten verloren - gleichgültig, ob durch einen Bedienungsfehler, Diebstahl oder Sabotage, so zahlt die Versicherung den Ersatz der Programme und auch die Wiedereingabe der Daten. Die Kosten für den Versicherungsschutz betragen ca. 7 Promille der Versicherungssumme. Es ist auch möglich zusätzliche Softwareversicherungen abzuschließen,
z.B. wenn Hacker von außen in die EDV eindringen oder Viren die Datenträger vernichten.

Computermissbrauchversicherung
Missbraucht ein Mitarbeiter das Vertrauen seines Chefs, indem er beispielsweise Geldeingänge statt auf das Firmenkonto auf sein Privatkonto fließen lässt, so ersetzt sie Computermissbrauchversicherung den entstandenen Schaden. Allerdings erstattet die Versicherung keine entgangenen Gewinne oder Imageschäden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 16 Promille der VS.

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