Fahrzeug-Haftpflicht

Aufgaben der Versicherung

Wer einen Schaden mit seinem Kfz verschuldet, muss für die entstandenen finanziellen Folgen unbegrenzt haften. Damit der Schadensersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist - und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist - sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Umfang der Versicherung

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie:

- die Prüfung der Frage, ob Sie oder der berechtigte Fahrer für den Schaden ersatzpflichtig sind;
- die Zahlung berechtigter Ansprüche bis zur Höhe der in Ihrem Versicherungsschein genannten Versicherungssumme;
- die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls vor Gericht.



Wer oder was versichert ist
- Der Versicherungsnehmer als Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft;
- der Halter und der Fahrer des Kfz.



Wo die Versicherung gilt
Immer europaweit; bei Reisen in außereuropäische Länder müssen Sie eine Erweiterung des Geltungsbereiches beantragen.

Was nicht versichert ist

Schäden, die Sie selbst erleiden, werden nicht bezahlt. Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, werden im Voraus geleistet aber Sie werden von Ihrer Versicherungsgesellschaft in Regress genommen.

Was für Ihre Versicherung wichtig ist

Zahlen Sie pünktlich Ihre Prämie, und teilen Sie der Gesellschaft unverzüglich jegliche Änderung der Nutzungsart Ihres Kfz mit. Benutzen Sie Ihr Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand und fahren Sie niemals ohne Fahrerlaubnis. Überlassen Sie Ihr Kfz nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis.

Leistungsfall, was Sie tun müssen
- Unterschreiben Sie niemals eine Schuldanerkenntnis und entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle.
- Zeigen Sie einen Unfall baldmöglichst, spätestens innerhalb einer Woche an, auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen.
- Melden Sie Ihrer Versicherung unverzüglich, wenn gegen Sie Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.

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