Fahrzeug

Aufgaben der Versicherung

Die Fahrzeugversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch die unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile (laut „Liste der versicherten Teile" in den „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung").

Umfang der Versicherung

Teilkasko-Versicherung
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl
- unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen
- Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoss des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild.
Bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges ersetzt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, in der Regel bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs.

Wer oder was versichert ist:
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen und solche, die durch Dritte vorsätzlich herbeigeführt werden, fallen unter den Versicherungsschutz.

Wo die Versicherung gilt:
Die Kfz-Versicherung gilt in Europa; bei Reisen in außereuropäische Länder müssen Sie eine Erweiterung des Geltungsbereichs beantragen.



Was nicht versichert ist:
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer, sind nicht versichert.



Was für Ihre Versicherung wichtig ist:
Zahlen Sie pünktlich Ihre Prämie; benutzen Sie Ihr Fahrzeug nur im verkehrssicheren Zustand.



Leistungsfall, was Sie tun müssen:
Wenn Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie den Schaden bitte auch dann, wenn der Unfall der Autohaftpflichtversicherung bereits mitgeteilt wurde. Sie sind verpflichtet, dem Unternehmen alle zur
Aufklärung und schnellen Bearbeitung des Schadensfalles notwendigen Angaben zu machen. Lassen Sie deshalb auch Ihre Versicherungsgesellschaft das beschädigte Fahrzeug besichtigen. Diebstahl, Brand- und Wildschaden müssen
Sie der Polizei unverzüglich anzeigen.

Insassen-Unfallversicherung
Die Gesellschaft leistet, wenn versicherte Personen durch einen Unfall zu Schaden kommen. Sie zahlt auch dann, wenn aus anderen Versicherungen, z.B. einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, eine Entschädigung geleistet wird. Selbst Unfälle beim Be- oder Entladen sowie beim Ein- oder Aussteigen sind mitversichert.

Auto-Schutzbrief
Pannenhilfe ist bei weitem nicht die einzige Leistung des Auto-Schutzbriefes. Die Gesellschaft leistet auch Kostenersatz für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Unfallort; für Bergen und Abschleppen; ferner bei Fahrzeugausfall, für Übernachtung, Weiter- oder Rückfahrt mit der Bahn oder Mietwagen sowie Fahrzeugrücktransport und Ersatzteilversand.
Bei schwerer Krankheit oder Verletzung sind auch der Krankenrücktransport und die Heimholung von Kindern mitversichert.

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