Geschäft- und Betrieb

Allgemeines

Die Geschäftsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung oder Verlust der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung sowie der Waren.

Umfang der Versicherung
Die Geschäftsversicherung ist eine Bündelung von rechtlich selbstständigen Verträgen, die in der Regel folgende Bereiche umfasst:

Feuer
Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, sowie durch Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Teile oder Ladung entstehen. Daneben deckt die Feuerversicherung auch Schäden, die durch Rauch, Ruß, Löschen, Niederreißen oder Aufräumen hervorgerufen werden. Auch unvermeidliche Folgeereignisse sind mitversichert, z.B.
was der Regen vernichtet, nachdem das Dach abgebrannt ist.

Einbruchdiebstahlversicherung
Ersatz des Wertes der entwendeten Gegenstände und die durch den Einbruch entstandenen Sachschäden sowie bei Raubüberfall in den Versicherungsräumen; Vandalismus, falls eingeschlossen.

Leitungswasserversicherung
Sie ersetzt Schäden, die verursacht werden, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Wasserleitungen oder Zentralheizungsanlagen austritt (z.B. Rohrbruch). Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung oder Rückstau sind keine Leitungswasserschäden.

Sturmversicherung
Hier sind Beschädigungen oder Zerstörungen durch Sturm (ab Windstärke 8) versichert. Hat der Sturm z.B. ein Dach abgedeckt, wird auch ersetzt, was Regen oder Schnee anschließend darunter vernichten. Bei neueren Verträgen sind auch Hagelschäden mitversichert.

Betriebsunterbrechung
Notwendige Ergänzung zur Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagelversicherung. Sie stellt Gelder bereit für die weiterlaufenden Geschäftskosten wie Löhne, Gehälter, Mieten usw. und leistet Ersatz für den entgangenen Gewinn.

Geltungsbereich
Die Geschäfts-/Betriebsversicherung ist gültig für das im Vertrag genannte versicherte Grundstück.

Geschäftsart
Fast jede Branche hat ihre Risikobewertung. Somit müssen auch branchenbezogene Fragen gestellt werden, um das Geschäft richtig zu versichern.

Beispiele:
Den Inhaber von einem Dentallabor müssen Zusatzfragen wie z.B. der Wert von Zahngold gestellt werden.
Bei einem Juwelier ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Wert der Auslage tagsüber und nachts ist. Beide sollten auf den Wert der VDS-anerkannten Alarmanlagen (EMA) befragt werden. Dies gilt nämlich mitzuversichern. Bei Einschluss von Leitungswasser muss immer nach einer Fußbodenheizung oder einer Sprinkleranlage wegen eines evtl. Zuschlages gefragt werden.

Grundsätzlich zu beachten ist:
Jede Neuanschaffung, die noch nicht in der Versicherung erfasst war, auch eine Veränderung der Betriebsart, eine Gefahrerhöhung in der Nachbarschaft, sowie die Verlegung oder Erweiterung des Betriebes muss gemeldet werden.
Wichtig für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Antrag und der der dazugehörige Lageplan, sowie die Sicherungsbeschreibung bzw. der sorgfältig ausgefüllte Intersec-Bogen. Dieser Intersec-Bogen ist von den Gesellschaften auf den 1. Blick fast gleich, jedoch in der Punktezusammenfassung unterschiedlich. Deshalb ist auch die Sicherungsanforderung unterschiedlich. Die Attraktivitätspunkte des jeweiligen Geschäfts müssen noch dazu addiert werden. Bei Einschluss der Glasversicherung, sind die Quadratmeter der Glasfläche und die Ladenfläche zu erfragen.
Hin und wieder ist die Berechnung der Glasversicherung über die Inhaltssumme günstiger.

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