Gewerbegründung

Was ist ein Gewerbebetrieb?

Wer „Einkünfte aus Gewerbebetrieb" erzielt muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Er muss selbständig tätig sein, also auf eigene Verantwortung arbeiten.
- die Tätigkeit muss nachhaltig ausgeübt werden, d.h.einmaliges Handeln führt nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
- es muss die Absicht bestehen, Gewinne zu erzielen.
- Man muss sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen. Die Leistungen werden der Allgemeinheit gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Wie groß der Kundenkreis ist, spielt keine Rolle.
- Die Tätigkeit fällt nicht unter Land- und Forstwirtschaft oder Vermögensverwaltung.

2. Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit:
Als Freiberufler gilt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt und eine Tätigkeit in folgenden Bereichen ausübt:
wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch , unterrichtend oder erzieherisch. Außerdem sind folgende selbständige Tätigkeiten als freiberufliche Tätigkeiten anerkannt:
Architekten, Ärzte, beratende Volks- und Betriebswirte, Bildberichterstatter, vereidigte Buchprüfer, vereidigte Bücherrevisoren, Dentisten, Dolmetscher, Chemiker, Heilpraktiker, Ingenieure, Journalisten, Krankengymnasten, Lotsen, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Übersetzer, Vermessungsingenieure, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte, Fleischbeschauer, Hebammen, Heilmasseure, Kompass Kompensierer auf Seeschiffen, Patentberichterstatter mit wertender Tätigkeit, Prozessagenten, Schiffseichaufnehmer, Zahnpraktiker.

3. Anmeldung des Gewerbebetriebes:

der Gewerbebetrieb wird auf dem Gewerbeamt der Gemeinde, in der man sich niederlassen will angmeldet. Mit den Mitarbeitern des Gewerbeamtes bespricht man die anzumeldende Tätigkeit und formuliert die Anmeldung. Gegen eine geringe Gebühr bekommt man die Anmeldung des eigenen Gewerbes bestätigt. Mit der Anmeldung des Gewerbes wird automatisch das Finanzamt über die Gewerbegründung informiert und schickt postwendend die Formulare zur Steuerer-
hebung an den Selbständigen.

4. Steuern:

Der Gewerbebetrieb zahlt die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer und je nach Einkunftsart auch die Mehrwertsteuer.

Die Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer werden vom Staat erhoben, die Gewerbesteuer von der Gemeinde, in der der Gewerbetreibende sich niedergelassen hat.

Die Einkommensteuer beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von ca: € 5.000,00 bei Alleinstehenden mit ca: 20% und verhält sich progressiv bis zu einem Einkommen von € 60.00,00 mit einem Steuersatz von 53%. Die Gewerbesteuer besteht aus einem einheitlichen Steuermeldebetrag, der mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Es existiert für das Jahr 1994 ein Freibetrag von € 24.000,00 Der höchste Messbetrag ist 5% der dann mit dem Hebesatz von z.B. 400% multipliziert wird, so dass der Gewerbetreibende bei diesem Beispiel nochmal 20% an Steuern zu seinen 53% von der Einkommensteuer zu zahlen hat.(das sind zusammen 73% Steuern!!) Die Mehrwertsteuer beträgt in aller Regel 19% oder 7%.

5. Wichtige Ratschläge für den jungen Gewerbetreibenden:

-Gewerbesteuer:
Ab 1993 wurde der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften auf € 24000,- erhöht und eine Staffelung der Steuermesszahlen bis zu einem Gewerbeertrag von € 77.000,00 eingeführt. Der Freibetrag für Gewerbekapital liegt bei € 60.000,00. Gewerbeertrag und Gewerbekapital (z.B: Grundstücke oder auch Dauerschulden) sind Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Die Steuermesszahlen betragen für den Gewerbeertrag bis zu 5% und für das Gewerbekapital 2%o.
Es ist die Pflicht eines jeden Gewerbetreibenden eine ordentliche Buchführung zu betreiben und alle Steuerunterlagen für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen und Wert eines Wagens ist es billiger, einen Zweitwagen zu fahren, um den Geschäftswagen zu 100% absetzen zu können, 20-30% der Kosten als private Nutzung müssen dem Einkommen zugerechnet werden.

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