Hausrat
Allgemeines
Was zählt zum „Hausrat" ?
Sachen, die der Einrichtung des Haushaltes dienen oder zum Ge- oder Verbrauch bestimmt sind:
Einrichtung - z.B. Möbel, Teppiche, Lampen, Bilder.
Gebrauch - z.B. Haushaltsgeräte, Wäsche, Kleidung, Bücher, Schallplatten, Musikinstrumente.
Verbrauch - z.B. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Vorräte, auch wenn sie im eigenen Keller gelagert werden.
Wertgegenstände
- z.B. Bargeld und Schmuck, Sachen aus Platin, Gold oder Silber, Pelze, Edelsteine, Wertpapiere, Urkunden, Briefmarken und Münzen, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Antiquitäten.
Nicht zum „Hausrat" zählen
- z.B. Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Motoren, Handelsware sowie solche Sachen, die bereits durch einen gesonderten Versicherungsvertrag, beispielsweise für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz, versichert sind.
Versicherte Gefahren und Schäden
Feuer
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten Flugkörpern sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten.
Einbruchdiebstahl
- Schäden durch Einbruchdiebstahl, damit zusammenhängende Beschädigungen an den Versicherungsräumen, sowie Kosten für notwendige Schlossänderungen.
Vandalismus
- Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Täter in eine Wohnung einbricht und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört, oder beschädigt.
Raub
- Schäden durch Raub.
Leitungswasser
- Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen.
Sturm
- Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) an Hausratsgegenständen.
Versicherungs-Ort
Versicherungs-Ort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungs-Ortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.Dem Versicherungsnehmer gehörende Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Räumen versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Rundfunk- und Fernsehantenneanlagen, sowie für Markisen dort als Versicherungs-Ort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Gefahrumstände bei Abschluss und Gefahrenerhöhung
Gefahrenerhöhung liegt dann vor, wenn - sich anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen Gründen ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist.