Investment - Fonds

1. Beschreibung

Von einer Kapitalanlagegesellschaft, auch Investmentgesellschaft,
(Investment- Trust) verwaltetes Sondervermögen. Beim Investment
zahlen Anleger ihr Geld bei einer KAG ein. Diese legt die Gelder
der Anleger im eigenen Namen für gemeinsschaftliche Rechnung der
Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung, gesondert vom
eigenen Vermögen, in Wertpapieren, Immobilien oder anderen Ver-
mögensgegenständen (z.B. Optionen) an.
Die insgesamt von einem Anleger eingebrachten Gelder bzw. ihm
zuzurechnenden Wertsteigerungen der hierfür erworbenen Vermögens-
gegenstände und hieraus erziehlten Erträge bilden den Fonds.
über die sich an diesem I. ergebenen Rechte der Anleger werden
Wertpapiere (Anteilscheine, Investmentzertifikate) ausgestellt.

2. Anlagemöglichkeiten

Man unterscheidet zwischen Publikumsfonds, deren Anteile
öffentlich angeboten und von jedermann erworben werden können
und Spezialfonds, die für institutionelle Anleger (z.B. Ver-
sicherungsgesellschaften, Pensionskassen und in Zukunft für
jede jurist. Person) aufgelegt werden und deren Anteile nicht
”öffentlich angeboten werden.

3. Unterteilung der Fonds

a) Wertpapierfonds, die ausschliesslich in Wertpapieren angelegt.

Hierzu gehören: Aktienfonds, die ihr Vermögen je nach Anlage-
schwerpunkt in nationaler oder internationale Aktien investieren.
Rentenfonds, die vornehmlich festverzinsliche Wertpapiere in- und/oder ausländische Aussteller enthalten.
Gemischte Fonds, die sowohl in Aktien als auch in festverzinsl. Wertpapieren des In- und Auslandes anlegen.
Geldmarktfonds, die in kurzfristigen Geldmarktpapieren anlegen.

b) Beteiligungs- Sondervermögen,

dürfen für Anleger Wertpapiere (Aktien und Schuldver-
schreibungen) und Stille Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz
und Geschäftsleitung in der BRD erwerben.

c) offene Immobilienfonds (Grundstücksfonds),

investieren das Geld ihrer Anleger vorwiegend in gewerblich
genutzte Liegenschaften, z.T. in Mietwohngrundstücke und
eigene Bauvorhaben.

d) geschlossene Immobilienfonds,

die zur Finanzierung bestimmter Bauvorhaben errichtet werden
und deren Kapital auf die hierfür erforderlichen Mittel be-
grenzt ist.

4. Die Anteile

Der Preis eines Anteils (Anteilwert) ergibt sich aus der
Teilung des gesamten Fondsvermögen durch die Anzahl der
ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Anteile. Er ist die
Grundlage für die Berechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises.
Der Ausgabepreis ist der um den Ausgabeaufschlag (zur Deckung
der Ausgabekosten) erhöhte Anteilwert.
Die Investmentgesellschaften nehmen jederzeit Anteile zum
Rücknahmepreis, der im Regelfall mit dem Anteilwert identisch
ist, zurück.
Veränderungen der Anteilpreise, die täglich veröffentlicht
werden, ergeben sich aus den Wertveränderungen der Vermögens-
gegenstände des Fonds sowie den zufliessenden Erträgen.
Zur Ausschüttung gelangen die im Laufe eines Geschäftsjahres
dem Fonds zugeflossenen, ordentlichen und daneben teilweise
auch außerordentlichen Erträge (z.B. Veräußerungsgewinne).
Erträge sind bei Wertpapierfonds Dividenden und Zinseinnahmen, bei offenen Immobilienfonds Mietverträge und
Zinseinnahmen.

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